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	Kommentare für Baurecht 2.0	</title>
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	<description>Blog rund um Themen des Bau- und Immobilienrechts</description>
	<lastBuildDate>Tue, 29 Aug 2023 07:10:18 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Kommentar zu Unwirksamkeit von Klausel über Vertragserfüllungs- / Gewährleistungsbürgschaften von Melanie Ficks		</title>
		<link>https://www.baurechtzweinull.de/2015/07/14/unwirksamkeit-von-klausel-ueber-vertragserfuellungs-gewaehrleistungsbuergschaften/#comment-4116</link>

		<dc:creator><![CDATA[Melanie Ficks]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Aug 2023 07:10:18 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.baurechtzweinull.de/2015/07/14/unwirksamkeit-von-klausel-ueber-vertragserfuellungs-gewaehrleistungsbuergschaften/#comment-4114&quot;&gt;Dieter Erlen&lt;/a&gt;.

Individualvertraglich halte ich eine entsprechende Regelung für unproblematisch möglich. In allgemeinen Geschäftsbedingungen könnte die Rechtsprechung dies kritisch sehen, allerdings regelt § 309 Nr. 15 b BGB den umgekehrten Fall, dass der Unternehmer sich in allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausbedingen darf, in den Fällen des § 650 m BGB eine geringere Sicherheit als 5 % zu stellen. 

Durch die Regelung, wonach der Bauherr die Avalkosten übernimmt, erscheint mir die Regelung ausgewogen zu sein. (Dr. Alexander Hoff)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.baurechtzweinull.de/2015/07/14/unwirksamkeit-von-klausel-ueber-vertragserfuellungs-gewaehrleistungsbuergschaften/#comment-4114">Dieter Erlen</a>.</p>
<p>Individualvertraglich halte ich eine entsprechende Regelung für unproblematisch möglich. In allgemeinen Geschäftsbedingungen könnte die Rechtsprechung dies kritisch sehen, allerdings regelt § 309 Nr. 15 b BGB den umgekehrten Fall, dass der Unternehmer sich in allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausbedingen darf, in den Fällen des § 650 m BGB eine geringere Sicherheit als 5 % zu stellen. </p>
<p>Durch die Regelung, wonach der Bauherr die Avalkosten übernimmt, erscheint mir die Regelung ausgewogen zu sein. (Dr. Alexander Hoff)</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Unwirksamkeit von Klausel über Vertragserfüllungs- / Gewährleistungsbürgschaften von Dieter Erlen		</title>
		<link>https://www.baurechtzweinull.de/2015/07/14/unwirksamkeit-von-klausel-ueber-vertragserfuellungs-gewaehrleistungsbuergschaften/#comment-4114</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dieter Erlen]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Aug 2023 08:48:59 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Eine Vertragserfüllungsbürgschaft im Baugewerbe ist in der Regel auf 10% der Auftragssumme durch die Rechtsprechung begrenzt.   Wäre ein Erhöhung des Prozentsatzes rechtlich für den Fall möglich, wenn der Auftraggeber die übersteigenden Avalkosten übernimmt ?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Vertragserfüllungsbürgschaft im Baugewerbe ist in der Regel auf 10% der Auftragssumme durch die Rechtsprechung begrenzt.   Wäre ein Erhöhung des Prozentsatzes rechtlich für den Fall möglich, wenn der Auftraggeber die übersteigenden Avalkosten übernimmt ?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Einbau eines Personenaufzug erfordert Zustimmung gesamter WEG von Aufzug Kostenverteilung bei Eigentümergemeinschaften - Wer zahlt für den Aufzug? - Perfekta Lift		</title>
		<link>https://www.baurechtzweinull.de/2017/01/26/einbau-eines-personenaufzug-erfordert-zustimmung-gesamter-weg/#comment-3802</link>

		<dc:creator><![CDATA[Aufzug Kostenverteilung bei Eigentümergemeinschaften - Wer zahlt für den Aufzug? - Perfekta Lift]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Nov 2022 12:10:50 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] sollte. Nicht einmal eine Behinderung oder eine schwere Erkrankung konnten in Extremfällen als zwingender Grund für eine Zustimmung gelten, wenn andere Interessen der Eigentümer (Wertverlust o.ä.) dagegen sprachen. Das neue WEG [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] sollte. Nicht einmal eine Behinderung oder eine schwere Erkrankung konnten in Extremfällen als zwingender Grund für eine Zustimmung gelten, wenn andere Interessen der Eigentümer (Wertverlust o.ä.) dagegen sprachen. Das neue WEG [&#8230;]</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Eintragungspflichten Transparenzregister von Misa		</title>
		<link>https://www.baurechtzweinull.de/2022/05/17/eintragungspflicht-transparenzregister/#comment-3643</link>

		<dc:creator><![CDATA[Misa]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 22 Oct 2022 12:00:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Danke für diesen Artikel. Überhaupt großes Lob für den gesamten Blog. Er ist meine stetige Informationsquelle. Besonders zu den Themen Anwalt Erbrecht und Anwalt Baurecht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für diesen Artikel. Überhaupt großes Lob für den gesamten Blog. Er ist meine stetige Informationsquelle. Besonders zu den Themen Anwalt Erbrecht und Anwalt Baurecht.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Kommentar zu Anspruch auf Eigentumsübertragung trotz Einbehalt? von Farid Oucherif		</title>
		<link>https://www.baurechtzweinull.de/2015/07/21/anspruch-auf-eigentumsuebertragung-trotz-einbehalt/#comment-3099</link>

		<dc:creator><![CDATA[Farid Oucherif]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 May 2022 19:09:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Danke für den Artikel. Wie haben ein Haus gekauft und sind genau in dieser Situation. Nun droht der GU mit rechtlichen Schritten. Sollten wir uns zunächst baufachlichen Beistand durch einen Gutachter oder direkt rechtlichen Beistand holen?
Bei uns sind die Mängel u.a. ein 2fach statt 3fach verglastes Fenster, Deckenauslässe nicht in einer Flucht und mangelhafte Terrassenplatten.
Unser Einbehalt ist mit 3200 € aus meiner Sicht leider ohnehin deutlich zu gering gewählt.
Kann man Einbehalte auch umwidmen, also nach der Mängelbeseitigung zur Absicherung eines neu entdeckten Mangels verwenden?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für den Artikel. Wie haben ein Haus gekauft und sind genau in dieser Situation. Nun droht der GU mit rechtlichen Schritten. Sollten wir uns zunächst baufachlichen Beistand durch einen Gutachter oder direkt rechtlichen Beistand holen?<br />
Bei uns sind die Mängel u.a. ein 2fach statt 3fach verglastes Fenster, Deckenauslässe nicht in einer Flucht und mangelhafte Terrassenplatten.<br />
Unser Einbehalt ist mit 3200 € aus meiner Sicht leider ohnehin deutlich zu gering gewählt.<br />
Kann man Einbehalte auch umwidmen, also nach der Mängelbeseitigung zur Absicherung eines neu entdeckten Mangels verwenden?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Glasbruchrisiko infolge von Nickelsulfid-Einschlüssen bei ESG von Olaf Schiemenz		</title>
		<link>https://www.baurechtzweinull.de/2015/04/14/glasbruchrisiko-infolge-von-nickelsulfid-einschluessen/#comment-2464</link>

		<dc:creator><![CDATA[Olaf Schiemenz]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Oct 2021 09:36:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Vielen Dank für den fachlich und rechtlich ausführlichen Beitrag. Es ist aus meiner Sicht unangemessen, das Risiko und die Kosten des spontanen Glasbruchs auf den Auftraggeber / Besteller zu legen. Das BGH Urteil sorgt hier für Schadensersatz.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für den fachlich und rechtlich ausführlichen Beitrag. Es ist aus meiner Sicht unangemessen, das Risiko und die Kosten des spontanen Glasbruchs auf den Auftraggeber / Besteller zu legen. Das BGH Urteil sorgt hier für Schadensersatz.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Grundwissen zur Abnahme von Sandra Geier		</title>
		<link>https://www.baurechtzweinull.de/2015/06/02/grundwissen-zur-abnahme/#comment-2445</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sandra Geier]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 08:29:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Danke für diesen Beitrag zur Bauabnahme. Gut zu wissen, dass der Bauunternehmer verpflichtet ist, Mängel noch 5 Jahre nach der Fertigstellung zu beseitigen. Dies war bei uns damals auch so, bei der Abnahme bekam er von uns eine Mängelliste, die er dann nach und nach reduzieren konnte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für diesen Beitrag zur Bauabnahme. Gut zu wissen, dass der Bauunternehmer verpflichtet ist, Mängel noch 5 Jahre nach der Fertigstellung zu beseitigen. Dies war bei uns damals auch so, bei der Abnahme bekam er von uns eine Mängelliste, die er dann nach und nach reduzieren konnte.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Bauhandwerkersicherheit nach § 650f  BGB (früher § 648a BGB) – i.d.R kein Rechtsmissbrauch von Manfred Schöfer		</title>
		<link>https://www.baurechtzweinull.de/2018/03/13/bauhandwerkersicherheit-nach-%c2%a7-650f-bgb-frueher-%c2%a7-648a-bgb-i-d-r-kein-rechtsmissbrauch/#comment-2202</link>

		<dc:creator><![CDATA[Manfred Schöfer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Aug 2021 06:13:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.baurechtzweinull.de/2018/03/13/bauhandwerkersicherheit-nach-%c2%a7-650f-bgb-frueher-%c2%a7-648a-bgb-i-d-r-kein-rechtsmissbrauch/#comment-1191&quot;&gt;Reinhard Möller&lt;/a&gt;.

Sehr geehrter Herr Möller,
Sie schreiben unter 1, das der AN 10(0) % + 10% Sicherheit verlangen kann. Im Beispiel unter 5 fordert der Unternehmer 30Mio  bei einem Auftrag von 7,53 Mio. Wie kam es zu der hohen Sicherheitsforderung?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.baurechtzweinull.de/2018/03/13/bauhandwerkersicherheit-nach-%c2%a7-650f-bgb-frueher-%c2%a7-648a-bgb-i-d-r-kein-rechtsmissbrauch/#comment-1191">Reinhard Möller</a>.</p>
<p>Sehr geehrter Herr Möller,<br />
Sie schreiben unter 1, das der AN 10(0) % + 10% Sicherheit verlangen kann. Im Beispiel unter 5 fordert der Unternehmer 30Mio  bei einem Auftrag von 7,53 Mio. Wie kam es zu der hohen Sicherheitsforderung?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Rechtsberatung durch den Architekten: Erlaubt? von Hannes Bartschneider		</title>
		<link>https://www.baurechtzweinull.de/2021/03/09/rechtsberatung-durch-architekten/#comment-2004</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hannes Bartschneider]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 May 2021 15:41:37 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Gut zu wissen, dass ein Architekt nicht berechtigt ist seinen Auftraggeber in einem Widerspruchsverfahren zu vertreten. Ich frage mich was passiert wenn doch. Benötigt der Architekt dann selbst eine Rechtsberatung, oder ist sowas von Anfang an nicht zulässig?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gut zu wissen, dass ein Architekt nicht berechtigt ist seinen Auftraggeber in einem Widerspruchsverfahren zu vertreten. Ich frage mich was passiert wenn doch. Benötigt der Architekt dann selbst eine Rechtsberatung, oder ist sowas von Anfang an nicht zulässig?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Kommentar zu Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet über Berliner Mietendeckel von Christopher Seidel		</title>
		<link>https://www.baurechtzweinull.de/2021/04/20/bundesverfassungsgericht-in-karlsruhe-entscheidet-ueber-berliner-mietendeckel/#comment-1986</link>

		<dc:creator><![CDATA[Christopher Seidel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Apr 2021 10:34:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.baurechtzweinull.de/?p=1615#comment-1986</guid>

					<description><![CDATA[Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen</p>
]]></content:encoded>
		
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