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	Kommentare zu: Arglistige Täuschung bei Grundstückskauf	</title>
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	<description>Blog rund um Themen des Bau- und Immobilienrechts</description>
	<lastBuildDate>Sat, 31 Oct 2020 08:48:06 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Dr. Reinhard Möller		</title>
		<link>https://www.baurechtzweinull.de/2019/03/19/arglistige-taeuschung-bei-grundstueckskauf/#comment-1633</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dr. Reinhard Möller]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Oct 2020 08:48:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.baurechtzweinull.de/2019/03/19/arglistige-taeuschung-bei-grundstueckskauf/#comment-1629&quot;&gt;C.J.&lt;/a&gt;.

Das sieht auf den ersten Blick nach einer arglistigen Täuschung aus. Für eine eingehende Baratung schicken Sie mir bitte eine Anfrage per E-Mail.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.baurechtzweinull.de/2019/03/19/arglistige-taeuschung-bei-grundstueckskauf/#comment-1629">C.J.</a>.</p>
<p>Das sieht auf den ersten Blick nach einer arglistigen Täuschung aus. Für eine eingehende Baratung schicken Sie mir bitte eine Anfrage per E-Mail.</p>
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		Von: C.J.		</title>
		<link>https://www.baurechtzweinull.de/2019/03/19/arglistige-taeuschung-bei-grundstueckskauf/#comment-1629</link>

		<dc:creator><![CDATA[C.J.]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Oct 2020 10:18:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Möller, 

ich habe Ihren Artikel mit größten Interesse gelesen. da mir der Umstand &quot;Arglistige Täuschung bei Grundstückskauf&quot; auch widerfahren ist.

Mitte 2019 habe ich ein Baugrundstück für eine Doppelhaushälfte erworben.

Beim Notar wurde der Veräußerer gefragt, ob ihn weitere nicht öffentliche Beschränkungen bekannt sein, dies verneinte er.


Als der Bauantragt gestellt wurde, bekam ich seitens der Baubehörde den Hinweis, dass auf dem hinteren Teil des Grundstücks sich eine naturschutzrechtliche Ausgleichfläche befindet, als Kompensationsmaßnahmen für die Bebauung des Grundstücks.

Ein Schriftstück der Baubehörde wurde mir zugestellt, in dem sich zwei Auszüge befanden, in dem der damaligen Veräußerer darauf hingewiesen wurde, dass seine geplante Bebauung aufgrund der naturschutzrechtlichen Ausgleichfläche anders zu planen. Auszüge der Baubehörde und Naturschutzabteilung.

Ein weiterer Beweis der Kenntnisnahme über die naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche ist ein Schriftverkehr zwischen dem Veräußerer und dem damaligen Grundstücksbesitzer, hier forderte er eine Kaufpreisreduzierung oder würde vom Kauf zurücktreten aufgrund einer arglistigen Täuschung.

Ich habe bereits versucht eine gütliche Einigung zu finden, der Veräußerer lehnt dies ab.

Es laufen bereits ein strafrechtliches Verfahren und ein zivilrechtliches Verfahren mit Schadenersatzforderung.

Wie würden Sie diese Sachlage einordnen?

Liegt hier der Tatbestand einer arglistigen Täuschung vor?


Beste Grüße und vielen Dank]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Möller, </p>
<p>ich habe Ihren Artikel mit größten Interesse gelesen. da mir der Umstand &#8222;Arglistige Täuschung bei Grundstückskauf&#8220; auch widerfahren ist.</p>
<p>Mitte 2019 habe ich ein Baugrundstück für eine Doppelhaushälfte erworben.</p>
<p>Beim Notar wurde der Veräußerer gefragt, ob ihn weitere nicht öffentliche Beschränkungen bekannt sein, dies verneinte er.</p>
<p>Als der Bauantragt gestellt wurde, bekam ich seitens der Baubehörde den Hinweis, dass auf dem hinteren Teil des Grundstücks sich eine naturschutzrechtliche Ausgleichfläche befindet, als Kompensationsmaßnahmen für die Bebauung des Grundstücks.</p>
<p>Ein Schriftstück der Baubehörde wurde mir zugestellt, in dem sich zwei Auszüge befanden, in dem der damaligen Veräußerer darauf hingewiesen wurde, dass seine geplante Bebauung aufgrund der naturschutzrechtlichen Ausgleichfläche anders zu planen. Auszüge der Baubehörde und Naturschutzabteilung.</p>
<p>Ein weiterer Beweis der Kenntnisnahme über die naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche ist ein Schriftverkehr zwischen dem Veräußerer und dem damaligen Grundstücksbesitzer, hier forderte er eine Kaufpreisreduzierung oder würde vom Kauf zurücktreten aufgrund einer arglistigen Täuschung.</p>
<p>Ich habe bereits versucht eine gütliche Einigung zu finden, der Veräußerer lehnt dies ab.</p>
<p>Es laufen bereits ein strafrechtliches Verfahren und ein zivilrechtliches Verfahren mit Schadenersatzforderung.</p>
<p>Wie würden Sie diese Sachlage einordnen?</p>
<p>Liegt hier der Tatbestand einer arglistigen Täuschung vor?</p>
<p>Beste Grüße und vielen Dank</p>
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