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	Kommentare zu: Novellierung des Bauvertragsrechts	</title>
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	<description>Blog rund um Themen des Bau- und Immobilienrechts</description>
	<lastBuildDate>Wed, 14 Sep 2016 10:52:54 +0000</lastBuildDate>
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		Von: Herrling		</title>
		<link>https://www.baurechtzweinull.de/2015/10/15/novellierung-des-bauvertragsrechts/#comment-175</link>

		<dc:creator><![CDATA[Herrling]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Sep 2016 10:52:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als in der jüngeren  Vergangenheit erheblich  von der gesetz- u. Rechtsprechungslage Betroffener kann ich jedem nur abraten
als  Bauträger seinen Lebensunterhalt  verdienen zu wollen. Spezialisierte Anwälte ziehen IHnen mit  diversen obergerichtlichen
firmenfeindlichen Urteilen  das letzte Hemd aus.  Stichwort: &quot;Ewige&quot; Gewährleistung,durch  hinterhältig ausgenutzte Abnahmefallen, Um -bzw. Abkehr von vernünftigen, jedem einleuchtenden Regelungen unter der auch hier wieder feststellabren unbedingten Prämisse des Verbraucherschutzes --der Unternehmer ist grundsätzlich der Buh-Mann ,der böse Kapitalist, der dem armen Verbraucher nur das Geld aus der Tasche zeihen will, wovor dieser höchstrichterlich  geschützt werden muß. So werden Firemn  in den Ruin getrieben, selbs diejenigen, (wie bei uns) die mit objektiv besten Absichten, großem techischen Wissen , ausreichender Kapitalausstattung  an`s `Werk&quot; gingen, wurden
regelrecht kaputtgemacht. Schwach -wie meist- die rechtliche Firmenvertretung. 
Nein, hierzulande kann niemandem ernsthaft mehr angeraten werden,   Unterhemer zu werden. Das war vor einiger Zeit noch ganz anders. Aber auch auf diesem Gebiet scheint die Rechtsprechung den  vielfach gerade dort beklatschten  Wandel der
68-er  mitgemacht zu haben. Ein völlig überzogenes Anspruchsdenken, Ichbezogenheit und Verfemung  vieler Dinge, die früher
gut und richtig waren u.v.a. mehr. sind  dem &quot;Gesamtklima &quot;   wenig zuträglich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als in der jüngeren  Vergangenheit erheblich  von der gesetz- u. Rechtsprechungslage Betroffener kann ich jedem nur abraten<br />
als  Bauträger seinen Lebensunterhalt  verdienen zu wollen. Spezialisierte Anwälte ziehen IHnen mit  diversen obergerichtlichen<br />
firmenfeindlichen Urteilen  das letzte Hemd aus.  Stichwort: &#8222;Ewige&#8220; Gewährleistung,durch  hinterhältig ausgenutzte Abnahmefallen, Um -bzw. Abkehr von vernünftigen, jedem einleuchtenden Regelungen unter der auch hier wieder feststellabren unbedingten Prämisse des Verbraucherschutzes &#8211;der Unternehmer ist grundsätzlich der Buh-Mann ,der böse Kapitalist, der dem armen Verbraucher nur das Geld aus der Tasche zeihen will, wovor dieser höchstrichterlich  geschützt werden muß. So werden Firemn  in den Ruin getrieben, selbs diejenigen, (wie bei uns) die mit objektiv besten Absichten, großem techischen Wissen , ausreichender Kapitalausstattung  an`s `Werk&#8220; gingen, wurden<br />
regelrecht kaputtgemacht. Schwach -wie meist- die rechtliche Firmenvertretung.<br />
Nein, hierzulande kann niemandem ernsthaft mehr angeraten werden,   Unterhemer zu werden. Das war vor einiger Zeit noch ganz anders. Aber auch auf diesem Gebiet scheint die Rechtsprechung den  vielfach gerade dort beklatschten  Wandel der<br />
68-er  mitgemacht zu haben. Ein völlig überzogenes Anspruchsdenken, Ichbezogenheit und Verfemung  vieler Dinge, die früher<br />
gut und richtig waren u.v.a. mehr. sind  dem &#8222;Gesamtklima &#8220;   wenig zuträglich.</p>
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