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	Kommentare zu: Asylbewerberunterkünfte im Gewerbegebiet – Zulässig?!	</title>
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	<description>Blog rund um Themen des Bau- und Immobilienrechts</description>
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		Von: L. Abert		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[L. Abert]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jun 2016 17:25:20 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das ist sehr Wohl ein Zweiklassenbaurecht. Wenn ein Gewerbetreibender eine zusätzliche Wohnung auf seinem eigenen Grundstück errichten will, ist das nur möglich, wenn eine Nutzung dieser Wohnung im Gewerbe nachgewiesen werden kann, z. b. als Bauleiter u.ä.
Der Charakter des Gewerbegebietes soll erhalten werden und faktisch nicht als Wohngebiet ausufern. Was bitte tun diese ganzen Menschen in einem Gewerbegebiet, sie wohnen, haben mit diesem Gewerbegebiet überhaupt nichts zu tun.
Was man einem Eigentümer auf dem eigenen Grund und Boden verbietet, wird in großem Ausmaß bei Asylantenunterkünften erlaubt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist sehr Wohl ein Zweiklassenbaurecht. Wenn ein Gewerbetreibender eine zusätzliche Wohnung auf seinem eigenen Grundstück errichten will, ist das nur möglich, wenn eine Nutzung dieser Wohnung im Gewerbe nachgewiesen werden kann, z. b. als Bauleiter u.ä.<br />
Der Charakter des Gewerbegebietes soll erhalten werden und faktisch nicht als Wohngebiet ausufern. Was bitte tun diese ganzen Menschen in einem Gewerbegebiet, sie wohnen, haben mit diesem Gewerbegebiet überhaupt nichts zu tun.<br />
Was man einem Eigentümer auf dem eigenen Grund und Boden verbietet, wird in großem Ausmaß bei Asylantenunterkünften erlaubt.</p>
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