Eigenmächtige Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentum – Kostenersatz?
Die Wohnungseigentümer verwalten das Gemeinschaftseigentum der WEG gemeinschaftlich (§21 Abs. 1 WEG). Das bedeutet in der Regel, dass die WEG über die einzelnen Verwaltungsmaßnahmen einen mehrheitlichen Beschluss fasst. Ausnahmsweise kann...